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   BVerwG, 12.11.1993 - 8 B 204.93   

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https://dejure.org/1993,14975
BVerwG, 12.11.1993 - 8 B 204.93 (https://dejure.org/1993,14975)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1993 - 8 B 204.93 (https://dejure.org/1993,14975)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1993 - 8 B 204.93 (https://dejure.org/1993,14975)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Erfordernisse einer Nichtzulassungsbeschwerdeschrift

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1993 - 8 B 204.93
    Zur Begründung der vom Kläger sinngemäß geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bedarf es gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO der Darlegung durch Bezeichnung einer Konkreten, im allgemeinen Interesse klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO), deren Klärung in einem Revisionsverfahren zu erwarten sein muß (vgl. etwa Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 12.11.1993 - 8 B 204.93
    Zur Begründung der vom Kläger sinngemäß geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bedarf es gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO der Darlegung durch Bezeichnung einer Konkreten, im allgemeinen Interesse klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO), deren Klärung in einem Revisionsverfahren zu erwarten sein muß (vgl. etwa Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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